Aktuell freie Plätze


Willkommen beim KJHV Fockbek

Der Kinder- und Jugendhilfe-Verbund Fockbek / KJSH-Stiftung ist ein Verbund unterschiedlicher Jugendhilfe­angebote. Wir bieten differenzierte Betreuungsformen und Betreuungsangebote mit einem breiten Spektrum für Kinder und Jugendliche an, z.B. Familienanaloge Wohngruppen, beziehungsorientierte Wohngruppen und Jugendwohngemeinschaften. Unsere Gruppen haben dabei trotz aller Unterschiede eines gemeinsam: In all unseren Häusern leben Menschen gemeinsam mit den zu Betreuenden. Dies geschieht in sehr engem Rahmen im Form der Familienanalogen Wohngruppen oder in beziehungsorientierten Schichtdienstwohngruppen. Je nach Gruppenstärke und individuellen Gegebenheiten werden die Kolleg*innen durch von außen zugehende Fachkräfte unterstützt.

Das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ist Ziel all unserer Anstrengungen und gleichzeitig Ansporn, gemeinsam mit allen Beteiligten immer wieder auch neue Wege in der Betreuung zu gehen.

Wir streben eine umgehende Integration unserer Betreuten in das Schulsystem direkt nach deren Aufnahme in einer unserer Jugendhilfeeinrichtungen an. In den seltenen Fällen, in denen dies auch im Zusammenwirken aller Beteiligten nicht möglich erscheint, werden individuelle Lösungen erarbeitet und umgesetzt. Diese Lösungen sind sehr unterschiedlich und auf die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls abgestimmt.

 

Wir haben derzeit freie Stellen für pädagogische Fachkräfte und Erzieher/*innen.


Wohngruppen


Familienanaloge Wohngruppen

+ Almdorf (3 Plätze)
+ Bredstedt (4 Plätze)
+ Gelting Norderholm (2 Plätze)
+ Holzbunge (3 Plätze)
+ Kaiser-Wilhelm-Koog (3 Plätze)
+ Kleinwiehe „Ziegenhof" (5 Plätze)
+ Meldorf (2 Plätze)
+ Nordhackstedt (4 Plätze)
+ Norstedt (5 Plätze)
+ Rehm (3 Plätze)
+ Rosendahl (1 Platz)
+ Sönnebüll (2 Plätze)
+ Stadum (5 Plätze, davon 1 Platz frei)
+ Stedesand (4 Plätze)
+ St. Margarethen (5 Plätze)
+ Windbergen (2 Plätze)

Beziehungsorientierte Wohngruppen

+ Immenstedt (10 Plätze)
+ Oster- Ohrstedt (6 Plätze)
+ Rosendahl (10 Plätze)
+ Sörup (10 Plätze)
+ Schinkel (10 Plätze)

Kooperationspartner

+ Ubuntu – Die Wagenburg gGmbH (10 Plätze, davon 1 Platz frei)


Team

Kerstin Sierk

Regionalleiterin

 

T: 04331-667116

M: 0172-4230483

k.sierk@kjhv-fockbek.de


Daniel Hoff

Pädagogischer Leiter

 

T: 04331-667155

M: 0172-5489257

d.hoff@kjhv-fockbek.de


Annika Naunin

Pädagogische Leiterin

 

M: 0172-4382518

a.naunin@kjhvmail.de


Martin Stretz

Pädagogischer Leiter

 

T: 04331-667120

M: 0172-2441107

m.stretz@kjhv-fockbek.de



Matthias Thiée

Pädagogischer Leiter

 

T: 04331-667166

M: 0157-89082764

m.thiee@kjhv-fockbek.de


Daniel Böhme

Pädagogischer Leiter

 

 

M: 0172-7914261

d.boehme@kjhv-fockbek.de


Yessin Schröder

Pädagogischer Leiter

 

 

M: 0152-04122599

y.schroeder@kjhv-fockbek.de


Daniela Dotzenroth

Mitarbeiterin Verwaltung

T: 04331-667115

F: 04331-667110

info@kjhv-fockbek.de



Britta Freiburg

Mitarbeiterin Verwaltung

T: 04331-667118

F: 04331-667110

info@kjhv-fockbek.de

Silke Herbst

Mitarbeiterin Verwaltung

T: 04331-667114

F: 04331-667110

info@kjhv-fockbek.de

Anette Prochnow

Mitarbeiterin Verwaltung

T: 04331-667111

F: 04331-667110

info@kjhv-fockbek.de

Susan Salow

Mitarbeiterin Verwaltung

T: 04331-667119 

F: 04331-667110

info@kjhv-fockbek.de



Qualität


1. Verständnis und rechtliche Grundlage

Unter dem Qualitätsmanagementverstehen wir einen kontinuierlichen Prozess der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Arbeit. Im Fokus unserer Aufmerksamkeit stehen dabei alle am Hilfeplanprozess Beteiligten. Der Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 79 SGB VIII wollen und müssen wir durch bestimmte Standards und Instrumente, die im Folgenden näher erläutert werden, nachkommen.

 

 

2. Adressaten

Das Qualitätsmanagement wird vorrangig aus dem Blickwinkel der am Hilfeplanprozess Beteiligten betrachtet. Hauptadressaten stellen dabei in erster Linie der Hilfeempfänger (Personensorgeberechtigte, Kind / Jugendlicher), der Hilfegewährende sowie der Hilfeerbringer dar. Darüber hinaus wollen wir jedoch auch interessierte Dritte ansprechen und berücksichtigen. Daraus stehen im Qualitätsmanagement insbesondere folgende Personengruppen im Fokus:

- Personensorgeberechtigte

- Familien, Mütter und Väter

- Kinder / Jugendliche / junge Erwachsene

- Das zuständige Jugendamt.

- Mitarbeiter*innen

 

 

3. Zielsetzung

Wir haben die Zielsetzung, die Fachlichkeit und die Wirtschaftlichkeit der von uns angebotenen Dienstleistungen zu erhalten und kontinuierlich zu verbessern. Diese sollen sich jederzeit den verändernden gesellschaftlichen und individuellen Bedingungen anpassen und ihre hohe Leistungsfähigkeit nachhaltig – auch im Vergleich zu anderen Anbietern – unter Beweis stellen können. Wir sind uns bewusst, dass dieses ständige Bemühen unerlässliche Voraussetzung für den Erhalt unserer Wohngruppen und damit für die Sicherung der Arbeitsplätze ist.

 

 

4. Standards

Die im Folgenden aufgeführten Standards sind für uns verbindlich. Sie gegebenenfalls zu verbessern, bleiben wir beständig bemüht.

Wir respektieren die personale Souveränität der uns anvertrauten Familien, Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Mitarbeiter*innen achten die Persönlichkeit der ihnen anvertrauten Menschen und lassen ihnen größtmögliche Selbstbestimmung. Sie vermeiden jegliche Form der Diskriminierung und tragen dazu bei, dass dies auch nicht durch andere geschieht. Sie achten deren Privatsphäre und behandeln alle im Verlauf der beruflichen Dienstleistung erhaltenen Informationen vertraulich. Sie bemühen sich, das Vertrauen der von ihnen Betreuten zu gewinnen und zu erhalten. Wir beachten die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der betreuten Familien, Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Unsere Aufgabe ist es, für Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Betreuungskonstellation zu finden, die der vorliegenden Problemlage und dem Entwicklungsstand des einzelnen am weitesten gerecht wird. Dabei sollen unsere Angebote so wenig wie irgend möglich den Eindruck von künstlichen Lebenswelten vermitteln.

Wir informieren und beteiligen die Personensorgeberechtigten.

Im Sinne der im KJHG geforderten Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter sollen diese als Auftraggeber unserer Dienstleistungen umfassend und differenziert über unsere Leistungen informiert und in den Hilfeprozess mit einbezogen werden. Wir optimieren ständig unsere Qualitätsstandards und die Transparenz unserer Leistungen.

Wir gehen Verpflichtungen gegenüber der öffentlichen Solidargemeinschaft ein, deren finanzielle Ressourcen begrenzt sind. Um so wichtiger ist es für unsere Arbeit, sämtliche qualitätsrelevanten Abläufe und Verfahren zu optimieren, um in einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis den größtmöglichen Nutzeffekt für die Personensorgeberechtigten, Familien, Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsen zu erzielen.

Alle Leistungen sollen unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes der Familien, Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihrer Differenziertheit transparent sein. Dies gilt sowohl gegenüber dem öffentlichen Kostenträger als auch innerhalb des Trägers. Wir streben eine gute Zusammenarbeit mit den Behörden und Ämtern im Sinne des KJHG an.

Es geht uns darum - im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgegebenen Strukturen - gemeinsam mit den Vertretern der Behörden, mit denen wir gemeinsam am gleichen Auftrag arbeiten, ein effektives und effizientes Hilfesystem zu gestalten, umzusetzen und weiterzuentwickeln und den Betreuungsprozess kooperativ und kritisch zu führen. Wir fördern die Nutzung der sozialräumlichen Ressourcen, die für die Entwicklung der uns anvertrauten Menschen wichtig sind. In unseren Dienstleistungen nehmen wir Einfluss auf das Lebensumfeld der Hilfeempfänger. Deshalb bemühen wir uns im Sinne des KJHG um die Förderung und Nutzung lebensweltlicher Ressourcen und die Stärkung bzw. Schaffung sozialer Netzwerke.

Wir fördern und unterstützen unsere Mitarbeiter*innen so, dass sie sich mit ihrer Arbeit identifizieren und diese bestmöglich ausführen können. Die Identifikation und die Zufriedenheit der Mitarbeiter*innen mit ihrer Arbeit sind für uns von großer Bedeutung. Dies bestimmt das soziale Klima wesentlich mit und schafft eine grundlegende Voraussetzung für eine engagierte, erfolgreiche Arbeit mit den Hilfeempfängern. Der dezentrale Organisationsaufbau erlaubt – bei integrierter Steuerung - den in überschaubaren Einheiten tätigen Mitarbeiter*innen ein Höchstmaß an bedarfsgerechtem Handeln.

 

 

5. Instrumente

Zur Erfüllung und Fortentwicklung unserer Standards sind gesicherte und flexible Strukturen und Verfahren notwendig. Zur Unterstützung haben wir hierfür ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) entwickelt. Unser Qualitätsmanagement orientiert sich formal an den Voraussetzungen der DIN EN ISO 9001, deren Standards wir dem Prozesscharakter und der Individualität der Hilfen zur Erziehung angepasst haben. Die Kontrolle der Standards wird durch Qualitäts-Audits gewährleistet. Die Instrumente zur Erreichung und Verbesserung unserer Qualitätsstandards lassen sich gliedern in:

- Strukturen und Verfahren

- Leitung und

- Personal.

 

5.1. Strukturen und Verfahren

Unsere Strukturen und Verfahren sind so konzipiert, dass damit folgendes erreicht werden kann: Sie bieten Hilfe zur Selbsthilfe und verhindern langfristige Abhängigkeiten der Hilfeempfänger von Jugendhilfe. Sie ermöglichen es, dass sich das Hilfeangebot in Art und Umfang am individuellen Bedarf orientiert und in der Lage ist, den sich ständig verändernden Entwicklungsverläufen zu folgen. Effektive Strukturen hierfür sind die kleinen, überschaubaren Teileinrichtungen, die bei integrierter Abstimmung und Steuerung möglichst selbständig agieren. Sie tragen dazu bei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen und tragen somit auch den regionalen Bedürfnissen der Hilfeplanung Rechnung. Ein effektives Strukturmerkmal hierfür sind die Vernetzung der individuellen Angebote und die Unterstützung und/oder Schaffung lebensraumbezogener sozialer Netzwerke. Sie nutzen die Fähigkeiten der betreuten Menschen und versuchen die emotionalen, sozialen und psychischen Defizite auszugleichen.

Als Instrumente zur Sicherstellung einer guten Kommunikations- und Kooperationskultur mit allen Beteiligten dienen die Folgenden:

- Hilfeplanung (für den Gesamtprozess),

- Hilfeplangespräche (zur dialogischen Abstimmung und Zielvereinbarung)

- Hilfeplan (als schriftliches Festhalten von Vereinbarungen)

- Hilfeplanverfahren (durch Teamsitzungen, Findung von Absprache zur Umsetzung der Ziele)

 

5.2. Leitung

Die Leitung schafft die notwendigen Rahmenbedingungen, um die Dienstleistungen so zu gestalten, dass die Anforderungen an die Qualität erfüllt werden können, übt Vorbildfunktion und ein auf Kooperation ausgerichteten Leitungsstil aus, ist bereit zur Auseinandersetzung mit eigenen Denk- und Verhaltensweisen, sorgt für die qualifizierte Auswahl der Mitarbeiter*innen, für klare Transparenz und Abgrenzung der Kompetenzbereiche, ein gutes Betriebsklima und offene Informations- und Kommunikationsstrukturen und fördert das Interesse der Mitarbeiter*innen an der Arbeit in der Einrichtung und die Nutzung ihres „Know-hows“

 

5.3. Personal

Unsere wichtigste Ressource sind unsere fachlich und sozial kompetenten Mitarbeiter*innen. Die Schulung und Förderung sowie unterstützende Supervision aller Mitarbeiter/-innen und Leitungskräfte sind ein wichtiges Instrument zur Umsetzung von Qualität. Die Leitung sorgt für die organisatorischen Voraussetzungen von guter Schulung und Fortbildung sowie die Förderung geeigneter Maßnahmen zur beruflichen Weiterentwicklung nachhaltig.

Es ist unsere Zielsetzung, auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) individuelle, fähigkeitsorientierte Hilfen zur Verbesserung von Lebensbedingungen und Perspektiven junger Menschen und deren Familien in möglichst guter Qualität anzubieten. Unsere praktische Arbeit dient in erster Linie der direkten Förderung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien sowie jungen Erwachsenen. Gleichermaßen sehen wir es als wichtige Aufgabe an, mit allen Kräften dazu beizutragen, den Hilfebedarf derjenigen zu verringern, die ohne Hilfe den gesellschaftlichen bzw. gesetzlichen Anforderungen ihres Erziehungsauftrages nicht mehr gerecht werden können oder die als junge Volljährige für ihre derzeitige Lebenssituation zusätzliche Betreuung benötigen. Insofern ist Jugendhilfe für uns auch immer Aufforderung zur politischen Einmischung zugunsten dieses Personenkreises.

Unsere Hilfen sind immer am Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe orientiert. Leitendes Ziel unserer Arbeit sind mündige Bürger*innen, die in Selbstverantwortung ihre grundgesetzlichen Rechte und Pflichten wahrnehmen können, ohne besondere staatliche Unterstützung auskommen sowie mit Toleranz und Solidarität gegenüber anderen Verantwortung übernehmen. Unserem Handeln liegt ein ganzheitliches Menschenbild zugrunde. Ganzheitlichkeit verstehen wir als unmittelbare Einheit von Geist, Körper und Seele.



Partizipation


1. Einleitung

Regierungsvertreter*innen aus der ganzen Welt verpflichteten sich 1990 zur Anerkennung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes, welche weltweit wesentliche Standards zum Schutz der Kinder feststellt, basierend auf den drei Säulen: Schutz, Förderung und Beteiligung. In einer Demokratie ist Beteiligung und Mitbestimmung aller Gesellschaftsmitglieder ein konstitutives Recht. Partizipation ist demgemäß die aktive Praxis von Demokratie.

Partizipation aller Gesellschaftsmitglieder bedeutet natürlich, dass auch Kinder und Jugendliche in allen sie betreffenden Feldern und Fragen ein Recht zur Teilhabe am demokratischen Prozess haben. Dazu zählt im Alltag unter anderem die freie, gleichberechtigte Teilhabe an Diskussions- und Entscheidungsprozessen.

Im SGB VIII findet sich dieses Recht zur Mitbestimmung unter anderem im §5 (Wunsch- und Wahlrecht), §8 (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen) und §36 (Mitwirkung im Hilfeplan) wieder.

Der 2012 durch den Erlass des Bundeskinderschutzgesetzes geänderte §45 SGB VIII setzt ausdrücklich fest, dass Kinder und Jugendliche in Jugendhilfeeinrichtungen geeignete Verfahren der Beteiligung und Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten vorfinden müssen.

 

 

2. Pädagogisches Selbstverständnis

Gemeinsam auf dem Weg zur Eigenverantwortung verstehen wir jugendliche Partizipation als einen konstitutiven Bestandteil unseres pädagogischen Denkens und Handelns. Nicht zuletzt liegt es in der Verantwortung und Handlungskompetenz der pädagogischen Fachkräfte, den Beteiligungsprozess anzuleiten, zu begleiten und zu fördern und Kinder sowie Jugendliche immer wieder zu mehr Partizipation im Alltag anzuhalten.

Unser Ziel ist es dabei, dass die Kinder und Jugendlichen ein Optimum an Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten in ihrer Lebenswelt vorfinden. Des Weiteren ist für uns als anerkannten Träger der Jugendhilfe und Dienstleister in der modernen Sozialwirtschaft die gelungene Beteiligung unserer Adressat*innen bei der Ausgestaltung des gewählten Hilfeangebotes maßgebender Bestandteil der Qualität unserer Dienstleistung.

Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene sowie deren Angehörige sollen sich als Subjekte eines aktiv mitgestalteten Hilfeprozesses erfahren, welcher sich an ihren Bedürfnissen orientiert und so zu einem „gelingenderen Alltag“ beiträgt. Und nicht zuletzt steigert die individuelle Zufriedenheit mit der Hilfemaßnahme auch deren Aussicht auf Erfolg.

Letztlich verfolgt die Förderung der Partizipation in der Jugendhilfe das ihr immanente Ziel, Jugendliche dazu zu ermächtigen, verantwortungsbewusst Entscheidungen für ihr eigenes Leben treffen zu können. Aus pädagogischer Sicht verstehen wir daher die bewusste, regelgeleitete und doch als alltäglich verspürte Beteiligung unserer Kinder und Jugendlichen als Erfolg versprechende Methode auf ihrem Weg zur Mündigkeit. Die Beteiligung unserer Kinder und Jugendlichen an allen sie betreffenden Themen fördert dabei ihre Persönlichkeitsentwicklung, die Entwicklung sozialer Fähigkeiten und des Verantwortungsgefühls. Es wird täglich erfahrbar, eigene Interessen wahrzunehmen, zu artikulieren und auszuhandeln. In demokratischen Entscheidungsprozessen wird gelernt, die eigene Meinung zu vertreten, sich durchsetzen oder auch zu unterliegen. Jugendliche Partizipation soll dabei so gestaltet sein, dass sie ein Mehr an Mit- und Selbstbestimmung herausfordert, und gleichzeitig die noch mangelnden Kompetenzen, Rückschritte und Fehler der jungen Menschen als Aspekte des demokratischen Lernprozesses versteht. Die Wirkungen des eigenen Handelns sollen dabei zeitnah erfahrbar sein. Wir fördern die Mündigkeit der Jugendlichen im geschützten Rahmen unserer Wohngruppen, indem wir den jungen Menschen Gelegenheit bieten, selbstbestimmt zu handeln und mit zu entscheiden. Der pädagogische Alltag in unseren Wohngruppen wird daher nicht ausschließlich für die Kinder und Jugendlichen gestaltet werden, sondern MIT ihnen.

Wir verstehen die Partizipation von Kindern und Jugendlichen dabei nicht als ein feststehendes Moment, sondern vielmehr als einen kontinuierlichen Lernprozess aller Beteiligten, in welchem fortwährend überprüft werden muss, wie und wo entwicklungsadäquate Beteiligung möglich ist.

 

 

3. Strukturelle Verankerung der Partizipationsrechte unserer Kinder und Jugendlichen

Wenn Partizipation von Kindern und Jugendlichen gelingen soll, muss diese ernst genommen werden, vor allem von den Erwachsenen, die die Kinder im Alltag umgeben. Die Partizipationsrechte unserer Kinder und Jugendlichen sind daher in den Konzepten der einzelnen Wohngruppen strukturell verankert. Sobald ein Kind oder Jugendlicher in ein Hilfeangebot des Verbunds eintritt, werden ihm seine Partizipationsrechte erläutert und die konkreten Wege aufgezeigt, wo und wie Beteiligung und das Einreichen möglicher Beschwerden innerhalb und außerhalb der Wohngruppe stattfinden kann und soll.

 

 

4. Beteiligungsinstrumente

Unsere Kinder und Jugendlichen werden an Entscheidungen der Gruppe alters- und entwicklungsgemäß beteiligt. Dies betrifft zum Beispiel das Aushandeln der Gruppenregeln, Art und Gestaltung gemeinsamer Aktivitäten uvm. Beteiligungsinstrumente können hierbei folgende sein:

- Wohngruppenbesprechungem

- Strukturierte Einbindung in gruppenspezifische Entscheidungsprozesse

- Partizipative Gremien

- Beteiligung am Hilfeplangespräch

- Beteiligung am Entwicklungsbericht

 

 

5. Beschwerdeverfahren

Die oben erläuterten Beteiligungsinstrumente sollen auch dem Beschwerdemanagement dienen. Von uns betreute Kinder und Jugendliche wissen, welche Rechte sie im Bezug auf die Beschwerde haben, welche Verfahrenswege es gibt und wie sie diese nutzen können. Im Alltag sind die Kinder soweit partizipiert, dass sie Beschwerden sofort loswerden dürfen und diese nach Möglichkeit auch sofort entsprechend aufgenommen werden. Bei Streitigkeiten werden alle Beteiligten angehört, die Beschwerde ernst genommen und gemeinsam nach einer Lösung gesucht. Danach wird diese für alle Betroffenen akzeptable Lösung umgesetzt. Beschwerden können grundsätzlich mündlich und schriftlich sowie persönlich, stellvertretend oder anonym vorgetragen werden.

Neben den allgemein zugänglichen, „natürlichen“ Beschwerdeinstanzen wie beispielsweise Freund*innen und Mitbewohner*innen, Eltern von Freund*innen, Lehrer*innen, Trainer*innen usw. stehen unseren Betreuten weitere, institutionelle Beschwerdewege offen.

Die sind im Einzelnen:

- Die Willkommensmappe

- Beschwerdeformular und Beschwerdepostkarte

- Beschwerdebox

- Vertrauensbetreuer*innen

- Gruppensprecher*innen

- Pädagogische Leitungskräfte

- Kooperation mit dem Kinderschutzbund Kiel

- Kooperation mit der Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein

 

 

6. Qualitätsmanagement

Als internes Qualitätsmanagement für diesen kontinuierlichen Entwicklungsprozess dienen unterschiedliche Formen der Evaluation der angewandten Instrumente und Methoden in den einzelnen Wohngruppen:

Die Pädagogische Leitungskraft steht in regelmäßigem Austausch mit den Erzieher*innen ihrer Wohngruppen. Auch in diesem Rahmen findet ein thematischer Austausch bezüglich Form und Qualität der gruppeninternen Partizipationsangebote statt. Regelmäßige Fortbildungsangebote, auch zum Thema jugendliche Partizipation, ermöglichen unseren pädagogischen Mitarbeiter*innen ihre fachlichen Kenntnisse zu erweitern und sich in einem adäquaten Rahmen auszutauschen und weiterzubilden.